Hygienepläne für Kindereinrichtungen
Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes am 01.01.2001 werden bestimmte Betreuungs-, Pflege- und Therapieeinrichtungen sowie bestimmte Gemeinschaftsunterkünfte gesetzlich verpflichtet, in Hygieneplänen innerbetrieblich Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festzulegen. Zu diesen Einrichtungen gehören auch Kindergemeinschaftseinrichtungen (§ 36 in Verbindung mit § 33 Infektionsschutzgesetz). Diese Einrichtungen unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Das Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern Musterhygienepläne für Kindereinrichtungen im Saarland erarbeitet, welche unten zum Download angeboten werden.
Homburg
Andreas Frenzel, Telefon (0 68 41) 1 04 - 8387
Bexbach und Kirkel
Ramona
St. Ingbert und Mandelbachtal
Michael Gutzeit, Telefon (0 68
Blieskastel und Gersheim
Frank Heß, Telefon (0 68 41) 1 04 - 83 83
Weitere Informationen finden Sie auch unter http://www.kindersicherheit.de/.
Hier können Sie Musterhygiene- und Kontrollpläne downloaden:
