Schwimmbäder (Wasserhygiene)
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt zur Überwachung der Badewasserhygiene verpflichtet. Die rechtliche Umsetzung ist in der Schwimm- und Badewasserverordnung bzw. in der DIN 19643 geregelt. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählen unter anderem:
- regelmäßige Besichtigungen der Bäder und deren Aufbereitungsanlagen
- die Entnahme von Wasserproben
- die Überprüfung und Auswertung sowie Beurteilung der behördlich veranlassten bzw. von den Betreibern vorgelegten Befunde
- die Durchführung von Messungen über die Wasserqualität
- die fachliche Beurteilung und Beratung bei Bäderplanungen/Sanierungen
Ansprechpartner für die Gesundheitsaufsicht im Saarpfalz-Kreis sind die Gesundheitsaufseher des Gesundheitsamtes:
Bexbach und Homburg
Andreas Frenzel, Telefon (0 68 41) 1 04 - 8387
Kirkel, St. Ingbert und Mandelbachtal
Michael Gutzeit, Telefon (0 68
Blieskastel und Gersheim
Frank Heß, Telefon (0 68 41) 1 04 - 83 83
