Grundstücksverkehr (Landwirtschaftliche Grundstücke)
Die Veräußerung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie von Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann, bedarf der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz.
Das Gesetz bildet die Grundlage, steuernd auf die agrarstrukturelle Entwicklung einer Region einzugreifen, das heißt Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft soweit die Voraussetzungen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz erfüllt werden, der Land- bzw. Forstwirtschaft zu erhalten.
Diese Genehmigungen werden vom Geschäftsführer des Gutachterausschusses erteilt.

