Arbeitssicherheit
Staat und Unfallversicherungen haben eine Reihe von Mindestvorschriften zur Abwehr von Arbeitsunfällen, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Berufskrankheiten erlassen, die das Grundgerüst für ein sicheres Arbeiten bilden sollen und diesbezüglich von den Arbeitgebern bestimmte Maßnahmen fordern. Dies sind insbesondere das Arbeitsschutzgesetz und das siebte Buch des Sozialgesetzbuches.
Arbeitssicherheit wird hiernach als dynamische Aufgabe verstanden, die eine ständige Anpassung der Maßnahmen an die sich ändernden Arbeitsbedingungen, -verfahren, -abläufe und -mittel verlangt. Dies bedingt, dass Arbeitsplätze systematisch und regelmäßig überprüft und gegebenenfalls verbessert werden.
Die sichere Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren sowie die optimale Planung von Arbeitsstätten und -abläufen sind grundlegende Voraussetzungen für Motivation, Engagement und Eigeninitiative der Mitarbeitter. Diese Faktoren sind unbedingt notwendig, um wirtschaftliche und den Bürger zufriedenstellende Produkte anbieten zu können. Ein angemessener Standard in der Arbeitssicherheit trägt somit in hohem Maße zu einer effektiven Unternehmensproduktivität bei.
