Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltsangelegenheiten
Zugehörigkeit: Dezernat III: Jugend und Soziales
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz werden von hier ausgezahlt und mit den Kostenträgern Land, Bund und Kreis abgerechnet.
Auch Ansprüche auf die Übernahme von Elternbeiträgen für den Besuch von Kindertageseinrichtungen und Nachmittagsbetreuungen an Schulen werden ebenso festgestellt wie Ansprüche nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, dem Aufstiegfortbildungsförderungsgesetz und dem Saarländischen Schülerförderungsgesetz.
Ab 01.01.2011 werden hier auch die Anträge auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket bearbeitet.

