Heilpädagogische Frühförderung und Komplexleistung Frühförderung
Das o. g. Angebot richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in die Schule.
Wenn bei Kindern Entwicklungsverzögerungen erkennbar werden, die zu einer Behinderung führen könnten, oder wenn bereits eine Behinderung vorliegt, können die o. g. Maßnahmen beantragt werden. Durch gezielte Förder- und Behandlungs-
maßnahmen soll erreicht werden, dass die Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen ausgeglichen oder zumindest verbessert werden.
Die heilpädagogische Frühförderung wird zu Hause, teilweise auch in der Kindertageseinrichtung von den Fachkräften der Frühförderstellen durchgeführt.
Für den Saarpfalz-Kreis sind dies:
• Caritas-Förderzentrum Paul Josef Nardini, Siebenpfeifferstr. 4, 66482 Zweibrücken, Tel.: 06332 / 5680-1200 Fax: 06332 / 5680-1299
• Kinderhilfe Saarpfalz, interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Saarpfalz, Gesundheitspark 2a, Am Kreiskrankenhaus, 66386 St. Ingbert
Wenn neben der heilpädagogischen Frühförderung weitere Behandlungsmaßnahmen wie Ergotherapie, krankengymnastische Übungsbehandlung oder logopädische Übungsbehandlung notwendig werden, können diese Maßnahmen ebenfalls über die Frühförderstelle veranlasst werden.
Um heilpädagogische Frühförderung oder Komplexleistung zu beantragen ist die Kontaktaufnahme mit den o. g. Frühförderstellen notwendig. Auch Fördereinrichtungen außerhalb des Saarpfalz-Kreises können die Förderung übernehmen.
Vor Beginn der Förderung ist neben der Entwicklungsdiagnostik im Frühförderzentrum auch eine ärztliche Diagnostik notwendig, die für die o. g. beiden Frühförderstellen im Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises erfolgt.
Die Eltern werden schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Befundberichte des behandelnden Kinderarztes/der Kinderärztin, Klinkberichte oder sonstige medizinische oder psychologische Befundberichte sowie das Vorsorgeheft und Impfbuch sollten zum Untersuchungstermin mitgebracht werden.
Der mit der Einladung zugesandte Elternfragebogen sollte ausgefüllt zur Untersuchung vorgelegt werden. Bei Problemen sind Ihnen die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes des Saarpfalz-Kreises bei dem Ausfüllen behilflich
Die Untersuchung umfasst im Einzelnen:
• eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens - sofern es seitens des Entwicklungsstandes des Kindes möglich ist - ,
• eine körperliche Untersuchung,
• eine orientierende Entwicklungsüberprüfung, insbesondere für die Entwicklungsbereiche motorische Entwicklung, sprachliche Entwicklung, Entwicklung im Bereich Wahrnehmung/Denken und soziale Entwicklung.
• Beratung zum Impfschutz
Ein schriftliches ärztliches Gutachten wird erstellt und an die jeweilige Frühförderstelle weitergeleitet. In einem 1 x im Monat stattfindenden Fachausschuss, den die Frühförderstelle einberuft, wird die ärztliche Diagnostik und Behandlungsempfehlung vorgestellt. In diesem Fachausschuss, in dem u. a. ein Vertreter/eine Vertreterin des Kostenträgers (Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz in Saarbrücken) anwesend ist, erfolgt die Festlegung, welche Fördermaßnahmen bewilligt werden. Die Eltern können an diesem Fachausschuss teilnehmen.
