Schornsteinfegerwesen
Bei Streitigkeiten zwischen den Bezirksschornsteinfegermeistern und ihren Kunden über die Durchführung der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung entscheidet die Kreispolizeibehörde als Aufsichtsbehörde.

