Versammlungswesen
Eine Versammlung unter freiem Himmel ist anmeldepflichtig, wenn eine Mehrheit zu dem Zweck der kollektiven Meinungsbildung und -äußerung zusammenkommt. Dabei ist es unerheblich, ob die Versammlung an einem festen Ort abgehalten wird oder in Form eines Aufzuges von Ort A nach Ort B verlaufen soll.
Anmeldepflicht
Nach dem Versammlungsgesetz ist eine Versammlung unter freiem Himmel 48 Stunden vor deren Bekanntgabe anzumelden.
Inhalt der Anmeldung:
- Veranstalter
- Verantwortlicher Leiter
- Tag
- Ort
- Streckenverlauf (bei Aufzug)
- Thema
- sowie sämtliche Kundgebungsmittel, die während der Versammlung verwendet werden sollen.
Versammlungen in geschlossenen Räumen sind nicht anmeldepflichtig.

