Zivil- und Katastrophenschutz
Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mindern.
Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung. Zum Zivilschutz gehören insbesondere der Selbstschutz, der Schutzraumbau, die Aufenthaltsregelung, Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Kulturgut sowie der Katastrophenschutz.
Zivilverteidigung
Zur Zivilverteidigung gehören die Vorbereitung und Ausführung der Sicherstellungsgesetze, die Durchführung der Kreisbeschreibung für Zwecke des Zivil- und Katastrophenschutzes und der Warn- und Alarmdienst.
